Wie die Stiftung fördert

Die Stiftung unterstützt Projekte und Maßnahmen, die darauf angelegt sind Inklusion zu ermöglichen. Die Voraussetzungen für eine Antragsberechtigung finden Sie in unseren Förderrichtlinien unter Punkt 1:

Förderrichtlinie (PDF-Datei) zum Herunterladen

Förderrichtlinie in Großschrift (PDF-Datei) zum Herunterladen

Über die Anträge befindet der fünfköpfige Beirat der Stiftung jeweils in seiner Frühjahrssitzung. Der ehrenamtliche Vorstand hat während des Jahres auch nach der Antragsfrist die Möglichkeit, auf kleinere Anträge zu reagieren und diese gegebenenfalls zu befürworten.

Das Antragsformular dient Ihrer Orientierung, damit Sie keines der Kriterien auslassen. Der Antrag kann auch formlos eingereicht werden, dabei muss deutlich werden, dass die Förderungswürdigkeit erfüllt ist:

Vordruck Projektantrag an die HK-EBS-Stiftung (Word-Datei) zum Herunterladen

Vordruck Projektantrag an die HK-EBS-Stiftung (PDF-Datei) zum Herunterladen

Die Abrechnung der Fördermittel

Die Abrechnung ist vier Wochen nach Ende der Maßnahme / des Projektes einzureichen.

Dazu gehört eine Einnahme- Ausgaberechnung mit der Bestätigung des Leiters / der Leiterin der Maßnahme mit der sachlichen Richtigkeit.

Ferner gehört ein kleiner Bericht von bis zu 10 Sätzen dazu, um die zweckentsprechende Verwendung und die Nachhaltigkeit zu dokumentieren. Möglichst auch ein Foto, bei dem sichergestellt ist, dass abgebildete Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind.

Anregungen finden Sie unter Geförderte Projekte